Lifescience Patentbüro

Sonstige Schutzrechte

Wir beraten Sie in allen Fragen des Gebrauchsmuster-, Marken- und Designrechts.

4.1. Gebrauchsmuster   4.2. Marken

Für ein Gebrauchsmuster ist eine geringere Erfindungshöhe als für ein Patent erforderlich ist. Vorteilhaft am Gebrauchsmuster sind seine sehr schnelle Erteilung (Eintragung) sowie seine geringen Kosten. Oft wird daher neben dem Patent auch ein Gebrauchsmuster angemeldet.

 

Erst durch Marken können Kunden Ihr Unternehmen und seine Produkte und die damit verbundenen Qualitätsvorstellungen von denen Ihrer Mitbewerber unterscheiden. Ihre Marken halten Dritte davon ab, Produkte unter dieser Markte legal vermarkten zu können.

     
4.3. Design  

Designschutz (Geschmacksmuster) verhindert, dass Mitbewerber Ihre ästhetischen Produkte und Formschöpfungen oder Teile davon legal kopieren dürfen.